Barrierefrei – und das neue EU-Barrierefreiheitsgesetz BSFG
Im Rahmen der EU tritt Ende Juni 2025 das neue Barrierefreiheitstärkungsgesetz – kurz BFSG – in Kraft. Es basiert auf dem Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act EAA) und soll einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen zu digitalen Produkten und Dienstleistungen in ganz Europa gewährleisten.
Was regelt dieses Gesetz genau? Was bedeutet eigentlich barrierefreie Webseite? Welche Unternehmen sind von der EU-Regelung betroffen – auch in der Schweiz? Und warum lohnt es sich, die vorgegebenen Kriterien grundsätzlich auf alle Webseiten anzuwenden, selbst wenn keine Gesetzespflicht dazu verpflichtet?